21.10.03

Abmahnwahn.

"Ich habe gerade die Aufforderung erhalten, nicht mehr unter meiner bisherigen Bezeichnung aufzutreten. Da gibt es ein Unternehmen, das diesen Namen angeblich seit Anfang 2000 führt. Verpflichtungserklärung und Kostenaufstellung liegen freundlicherweise bei: Euro 444,50. Ich brauche einen Anwalt." Schreibt lesbar entnervt Sandra, die dann später auch noch die Kommentare entfernt hat / entfernen musste. Noch hat man Google den Cache nicht verboten ;-) (Dank an Martin für den Tipp.) Es gibt zahlreiche Stellungnahmen, und das Kellerkind zitiert Ralph, der empfiehlt, sich zu organisieren. Ich habe dort vorgeschlagen, auf jeden Fall eine (auch finanzielle) Solidargemeinschaft zu bilden, damit Sandra den Wahnsinn durchsteht.

Posted by Ulrich at 21.10.03 21:17 | TrackBack
Comments

Bei aller Sympathie für Sandra und auch der unsäglichen Regelung, die jeden Firmen-Inhaber der etwas auf seinen Firmennamen hält (Markenrecht) in den Krieg mit seiner Umwelt schickt, es wäre an Sandra gewesen ihren Namen schützen zu lassen. Die Entscheidung diese Kosten nicht aufzuwenden, war ihre persönliches Risiko. Es will mir nicht einleuchten, warum für diesen Fall eine Gemeinschaft aufkommen sollte.

Ein anderes Thema ist der gegenseitige Umgang im Wettbewerbsrecht. Hier Konfliktarme Regelungen einzuführen ist sicherlich sinnvoll. Schließlich wirken sich die vielen Rechtsstreitigkeit Volkswirtschafltlich auf Preise aus und das muss ja nicht sein.

Posted by: tempa at 21.10.03 23:12

>>Es will mir nicht einleuchten, warum für diesen Fall eine Gemeinschaft aufkommen sollte.
Soll sie auch nicht müssen - mir geht's vorerst nur darum, ein Zeichen der Solidarität zu setzten, um dem Abmahnunwesen etwas entgegen zu setzen. Dein zweiter Absatz hat den Kerngedanken: konfliktarme Regelungen!
Und ob Sandra wirklich etwas hätte tun können, ist mir unklar: Kann man sich 2003 etwas schützen lassen, was angeblich (?) 2000 schon jemand hatte - aber eben mehr in der Kammer als öffentlich bekannt?!
Was bleibt, ist der Wunsch: Mehr miteinander reden als miteinander streiten!

Posted by: Ulrich at 22.10.03 00:11

Soweit ich Sandras kommentaren entnehmen konnte, war das nie der Streitpunkt. Sie erkennt ältere Rechte an und was das Schützen lassen anbelangt, so meine ich gelesen zu haben, dass es eine 3-monatige Widerspruchsfrist gibt. Hat also das Patentamt geschlampt bei der Rechreche und der ältere Inhaber gepennt, kann m.E. etwas 2003 geschützt werden, was ein anderer 2000 bereits besessen hat.

Dem anderen war es dann nämlich nicht wichtig genug und infolge dessen ... blah. So wie Sony seine Rechte am Walkman verlor, weil Sony den Begriff eben nicht bis auf's äußerste verteidigte.

Posted by: tempa at 22.10.03 17:05

Zum Glück geht's mit Abmahnungen auch anders (aber da ist der Abmahner dann auch selbst ein Blogger):
http://ross.typepad.com/blog/2003/10/a_storytm.html

Posted by: Ton Zijlstra at 24.10.03 10:46

@Ton: Danke für den Link - aber da ist es dann ja schon (wie ich es mir wünsche) ein Gespräch und keine Abmahnung - die dann auch noch in ein gemeinsames Hirnen nach der besseren Lösung mündet. Vorbildlich!

Posted by: Ulrich at 24.10.03 11:30
Ja bitte?!









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